Zukünftig werden auch die Löhne von Zeitarbeitnehmern im Kali- und Steinsalzbergbau sowie im gewerblichen Bereich der Papier erzeugenden Industrie in fünf Stufen an die Entgelte von Stammbelegschaften angeglichen. Darauf haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) geeinigt. Die beiden neuen Branchenzuschlagstarifverträge treten am 1. Juli dieses Jahres in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019. Sie ergänzen die bereits bestehenden zehn Zuschlagsvereinbarungen der Sozialpartner.
Thomas Bäumer, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des BAP, erklärt hierzu: „Die Sozialpartner haben erneut gezeigt, dass das System der Branchenzuschlagstarifverträge das probate Mittel zur Lohnangleichung in der Zeitarbeit ist. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen gesetzlichen Regelungen sind also völlig unnötig. Das gilt erst recht, weil die lange Laufzeit der neuen Abschlüsse bis Ende 2019 weit über die jetzige Legislaturperiode hinaus deutlich macht, dass die Tarifvertragsparteien auch zukünftig die Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche selbst regeln wollen. Ein Eingriff des Gesetzgebers in bestehende Tarifverträge wäre auf jeden Fall nicht mit der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie vereinbar. Und im Übrigen auch für den Arbeitsmarkt kontraproduktiv. Gerade Langzeitarbeitslose und Menschen ohne Berufsabschluss bereiten Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit die meisten Sorgen. Diesen Gruppen bietet aber die Zeitarbeit seit Jahren die Chance auf Beschäftigung und Qualifizierung, wie die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit immer wieder belegen. Wenn jetzt die Politik der Zeitarbeit weitere Restriktionen auferlegen sollte, wird diesen Menschen ihre beste Chance genommen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen!“
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